Wirtschaftsrecht

Sind Miniröcke und kurze Hosen ein arbeitsrechtliches Problem?

Ralf Peschek

Ist der Arbeitgeber berechtigt, aufgrund von Arbeitsvertragsklauseln oder aufgrund seines Direktionsrechtes auf die Kleidung des Arbeitnehmers (AN) Einfluß zu nehmen, und kann er diesbezüglich Verbote oder Gebote aussprechen? In der Lehre1) und der Judikatur2) ist man grundsätzlich der übereinstimmenden Ansicht, daß die Kleidung ein Teil der Privatsphäre jedes AN ist. Innerhalb der österreichischen Rechtsordnung wird diese Privatsphäre als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch § 16 ABGB mitgeschützt3). Allerdings kann man schon aus der persönlichen Abhängigkeit des AN, als eines der Grundelemente des Arbeitsverhältnisses, ableiten, daß gewisse Einschränkungen der Persönlichkeit des AN durch das Arbeitsverhältnis in der Natur der Sache liegen. Der gemeinsam mit § 16 zu lesende § 17 ABGB statuiert dafür jedoch eine Art Beweislastregel: Derjenige, der einen Eingriff in das geschützte Persönlichkeitsrecht beabsichtigt, muß dartun, daß der Eingriff erlaubt ist4).

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Artikel-Nr.
RdW 1992, 343

01.10.1992
Heft 10/1992
Autor/in
Ralf Peschek

RA MMag. Dr. Ralf Peschek, LL.M., ist Experte für HR-relevante Rechtsfragen. Er ist Partner bei Wolf Theiss und Leiter deren internationaler Praxisgruppe für Arbeitsrecht in 13 CEE und SEE Ländern. Seit 2022 ist er der österreichische Vertreter im Management Board der EELA (European Employment Lawyers Association). Er beschäftigt sich in seiner Praxis mit Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Restrukturierungen und Sozialplänen, Managerhaftung, Mitbestimmungsrechten von Arbeitnehmern, der Vertretung von Klienten vor Gerichten und Behörden und Pensions- und Vergütungsthemen.