Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand
Modernisierungsmaßnahmen führen auf den ersten Blick oftmals zu einer Verbesserung eines Wirtschaftsgutes. Dies allein rechtfertigt allerdings nicht die Annahme von aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand. Die Grenzziehung ist in solchen Fällen meist besonders schwierig.
Bei der Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand und sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand führen Modernisierungsmaßnahmen oft zu Zweifelsfällen.
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