Negativzinsen seien nach Peyerl als negative Einkünfte aus der Überlassung von Kapital zu qualifizieren und zum Verlustausgleich mit positiven Einkünften aus Zinseinnahmen, realisierten Wertsteigerungen und Derivaten zuzulassen. Beiser untersucht diese Auffassung anhand von drei Beispielen und sucht eine systemkonsistente Lösung.
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