Arbeitsrecht

Sind Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer vom BPG erfaßt?

Ulrich Runggaldier

Gem § 1 Abs 1 BPG werden vom Betriebspensionsgesetz nur Pensionszusagen an Arbeitnehmer erfaßt. Was die Pensionsleistungen durch Pensionskassen anbelangt, so gilt das Gesetz aufgrund des § 1 Abs 2 BPG freilich auch für entsprechende Zusagen an Mitglieder von Vertretungsorganen juristischer Personen des Privatrechts. An dieser Rechtslage ist jedoch unklar, was für Zusagen an solche GmbH-Geschäftsführer zu gelten hat, die als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind: Nach § 1 Abs 1 BPG wären sie vom Gesetz generell erfaßt, nach § 1 Abs 2 BPG dagegen nur wenn sie sich auf Pensionsleistungen durch eine Pensionskasse (Abschn 2) beziehen.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 16

01.01.1991
Heft 1/1991
Autor/in
Ulrich Runggaldier

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.