Steuerrecht

Sind vorzeitige Abschreibungen nach § 8 Abs 4 EStG 1972 mit einer Investitionsrücklage nach § 9 EStG 1988 zu verrechnen?

Reinhold Beiser

§ 8 Abs 4 EStG 1972 ermöglichte für bestimmte Investitionen (Umweltschutzanlagen, Mitbenutzungsrechte an Umweltschutzanlagen, Anlagen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, Kleinkraftwerke, Energiesparanlagen) eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 80 % bzw 60 %. Der restliche Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten war gleichmäßig auf die nächsten vier Wirtschaftsjahre verteilt abzuschreiben (vorzeitige Abschreibung in Höhe von 5 % bzw 10 % jährlich).

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 357

01.09.1990
Heft 9/1990
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.