(Bendlinger, ÖStZ 2010/308, S. 140)
Im internationalen Steuerrecht ist die Betriebsstätte das entscheidende Anknüpfungsmerkmal, wenn es zu beurteilen gilt, ob und in welchem Umfang dem Quellenstaat Besteuerungsrechte überlassen werden müssen. Die Tätigkeit eines abhängigen Vertreters soll dem Quellenstaat einen steuerlichen Zugriff ermöglichen. Der Autor setzt sich kritisch mit Sinn und Zweck der Vertreterbetriebsstätte auseinander und stellt in Frage, ob dieser Tatbestand noch notwendig ist.
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