Internationales Steuerrecht

Sinn und Zweck der Vertreterbetriebsstätte

Dr. Stefan Bendlinger

Eine kritische Betrachtung eines unzweckmäßigen Tatbestands

Im internationalen Steuerrecht ist der Begriff der Betriebsstätte das entscheidende Anknüpfungsmerkmal, wenn es zu beurteilen gilt, ob und in welchem Umfang dem Quellenstaat Besteuerungsrechte überlassen werden müssen. Es bedarf dabei nicht immer der Verfügungsmacht über eine feste Einrichtung. Auch die Tätigkeit eines abhängigen Vertreters soll dem Quellenstaat einen steuerlichen Zugriff ermöglichen. Es ist zu beobachten, dass der kontroversiellen Diskussion dieses in Art 5 Abs 5 und 6 des OECD-Musterabkommens geregelten Tatbestands viel Energie gewidmet wird, die den Praktiker verunsichert. Die bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit nötige Rechts- und Planungssicherheit leidet darunter. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit Sinn und Zweck der Vertreterbetriebsstätte auseinander und stellt in Frage, ob dieser Tatbestand noch notwendig ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/308

18.03.2010
Heft 6/2010
Autor/in
Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und Wien. Er ist Fachautor, Vortragender und Uni-Lektor. Er leitet stellvertretend die Arbeitsgruppe „Internationales Steuerrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KSW und ist Mitglied facheinschlägiger Gremien in Österreich und im Ausland.

Aktuelle Publikationen:
Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts, 4. Aufl.; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl.