Eine kritische Betrachtung eines unzweckmäßigen Tatbestands
Im internationalen Steuerrecht ist der Begriff der Betriebsstätte das entscheidende Anknüpfungsmerkmal, wenn es zu beurteilen gilt, ob und in welchem Umfang dem Quellenstaat Besteuerungsrechte überlassen werden müssen. Es bedarf dabei nicht immer der Verfügungsmacht über eine feste Einrichtung. Auch die Tätigkeit eines abhängigen Vertreters soll dem Quellenstaat einen steuerlichen Zugriff ermöglichen. Es ist zu beobachten, dass der kontroversiellen Diskussion dieses in Art 5 Abs 5 und 6 des OECD-Musterabkommens geregelten Tatbestands viel Energie gewidmet wird, die den Praktiker verunsichert. Die bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit nötige Rechts- und Planungssicherheit leidet darunter. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit Sinn und Zweck der Vertreterbetriebsstätte auseinander und stellt in Frage, ob dieser Tatbestand noch notwendig ist.
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