Steuerrecht

Sofortige Steuerpflicht bei „privaten Subventionen“ für Anlagegüter

Peter Quantschnigg

Der VwGH hatte jüngst über die steuerliche Behandlung von Zuschüssen zu befinden, die von privater Seite für die Anschaffung von Anlagegütern gewährt werden (Erk v 18. 1. 1994, 90/14/0124).

Der Gerichtshof stellte vorerst grundlegende Betrachtungen an, wie Zuschüsse - zunächst ohne Unterscheidung in öffentliche und private - im handelsrechtlichen Jahresabschluß zu behandeln seien. Unter Zitierung umfangreicher Literaturquellen gelangt der VwGH zum Ergebnis, es bestehe ein Wahlrecht, „ob der Zuschuß von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgezogen oder als Passivposten in der Bilanz ausgewiesen wird“ (vgl Egger/Samer, Der Jahresabschluß nach dem Rechnungslegungsgesetz3, Seite 173 unter Hinweis auf die - vor Inkrafttreten des deutschen Bilanzrichtlinien-Gesetzes, dBGBl 1985 I, 2355, ergangene - Stellungnahme des HFA des IdW, in Die Wirtschaftsprüfung 1984, Seite 612 ff; Knop/Küting, in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung3, § 255 Tz 65; Adler/Düring/Schmalth, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 4. Aufl, § 153 Tz 20, und 5. Aufl, § 255, Tz 72; Pankow/Schmidt-Wendt, in Beck'scher Bilanzkommentar2, § 255 Tz 118; Gassner/Lahodny/Karner, in Straube, Kommentar zum HGB II, § 203 Tz 12). Für den passivischen Ausweis komme dabei weder eine Rückstellung noch eine Rechnungsabgrenzung in Betracht, sondern ein Passivposten eigener Art, der dem Charakter eines Rechnungsabgrenzungspostens nahe käme (vgl Egger/Samer, Der Jahresabschluß nach dem Rechnungslegungsgesetz3, Seite 175). Die Auflösung des Sonderpostens stelle eine Korrektur der Abschreibungen des Anlagevermögens dar, der Sonderposten werde auf die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes verteilt (vgl Knop/Küting in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung2, § 255 Tz 66; Pankow/Schmidt-Wendt, in Beck'scher Bilanzkommentar2, § 255 Tz 118).

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 154

01.05.1994
Heft 5/1994
Autor/in
Peter Quantschnigg

Univ.-Doz. Dr. Peter Quantschnigg ist Generalsekretär und Sektionschef der Sektion "Steuerpolitik und materielles Steuerrecht" im Bundesministerium für Finanzen.