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Sonderausgaben (noch) gerechtfertigt?*)

Mag. Dr. Gudrun Fritz-Schmied Mag. Dr. Sabine Urnik Institut für Wirtschaftswissenschaften Universität Klagenfurt

Der Gesetzgeber hat im Steuerreformgesetz 20001)) BGBl 1999, 106, die Regelungen über die Sonderausgaben mit zwei Ausnahmen2)) unangetastet lassen. Dies verwundert umso mehr, als die Abzugsfähigkeit von Ausgaben als „Sonderausgaben“ in der Systematik des EStG durchaus kritisch zu hinterfragen ist. Dies hat zu geschehen im Lichte der systemtragenden Prinzipien des EStG: anerkanntermaßen sind dabei die Prinzipien Leistungsfähigkeit, Allgemeinheit und Gleichmäßigkeit zu beachten, wobei letztere beiden durchaus als im Leistungsfähigkeitsprinzip verwirklicht zu sehen sein können3)).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1999, 479

15.09.1999
Heft 18/1999
Autor/in
Gudrun Fritz-Schmied

Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).

Sabine Urnik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik ist Universitätsprofessorin für Steuerlehre und Rechnungslegung am Fachbereich für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Paris-Lodron-Universität Salzburg sowie am dortigen WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt. Ferner ist sie Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie in der Forschungsgruppe für anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).