Nach derzeitiger Rechtslage unterliegen 13. und 14. Monatsbezug von Beziehern nichtselbständiger Einkünfte (Arbeitnehmer) einer begünstigten Besteuerung iHv (linear) 6 %. Der VfGH hat die Verfassungskonformität dieser Begünstigung in einer vor kurzem ergangenen Entscheidung bestätigt. Der vorliegende Beitrag versucht eine kritische Würdigung dieser Rechtsprechung.
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Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer ist Professor am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU.