Folgende Frage wird dem ARD-Fragekasten immer wieder gestellt, wir bringen dazu die Antwort:
Frage: Sind bei entgeltfreiem Krankenstand auch die Sonderzahlungen zu kürzen?
Antwort: Ist der volle Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft und erhält der Arbeitnehmer nur noch halbes oder gar kein Entgelt vom Arbeitgeber, dann besteht für diese Zeiten grundsätzlich auch kein Anspruch auf volle Sonderzahlungen, außer der Kollektivvertrag (oder eine andere Norm) ordnet Gegenteiliges an (vgl zB OGH 18. 10. 2000, 9 ObA 209/00a, ARD 5276/46/2002).
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