(Laudacher, SWK 1/2009, S 19)
Wird eine Option auf Erlangung von Alleinmietrechten unentgeltlich eingeräumt und später vom Optionsberechtigten nicht ausgeübt, um der optionsüberlassenden Firma Gelegenheit zu geben, ihrerseits die Mietrechte an Dritte abzutreten, liegt nach Ansicht des VwGH weder eine Veräußerung von Privatvermögen noch eine gleichzuhaltende Vermögensumschichtung vor. Der dafür an den Optionsberechtigten bezahlte Betrag zählt zu den Einkünften gemäß § 29 Z 3 EStG 1988. Der Beitrag befasst sich mit dem diesbezüglichen Erk 28. 10. 2008, 2006/15/0091.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.