Steuerrecht aktuell

Sonstige Einkünfte nach § 29 EStG - eine Analyse des Status quo und ein Vorschlag de lege ferenda

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die umfassende Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen einschließlich realisierten Wertsteigerungen und Derivaten und die neue Immobilienbesteuerung im Privat- und Betriebsvermögen verengen den Anwendungsraum für "sonstige Einkünfte". Eine Analyse des Status quo führt zu einem Reformvorschlag de lege ferenda.

§ 29 Z 1 EStG erfasst "wiederkehrende Bezüge". Sonstige Einkünfte nach § 29 Z 1 EStG sind jedoch

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/328

29.05.2020
Heft 10/2020
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.