Steuerrecht aktuell

Sonstige Einkünfte nach § 29 EStG - eine Analyse des Status quo und ein Vorschlag de lege ferenda

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die umfassende Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen einschließlich realisierten Wertsteigerungen und Derivaten und die neue Immobilienbesteuerung im Privat- und Betriebsvermögen verengen den Anwendungsraum für "sonstige Einkünfte". Eine Analyse des Status quo führt zu einem Reformvorschlag de lege ferenda.

§ 29 Z 1 EStG erfasst "wiederkehrende Bezüge". Sonstige Einkünfte nach § 29 Z 1 EStG sind jedoch

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/328

29.05.2020
Heft 10/2020
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.