Sozialpläne können in Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträgen enthalten sein und schaffen einen Ausgleich für Nachteile, die der Belegschaft durch Betriebsänderungen entstehen. Sozialpläne können einen mannigfachen Inhalt aufweisen und unter anderem die Einrichtung einer Arbeitsstiftung vorsehen. Die Teilnahme an einer derartigen Arbeitsstiftung ermöglicht einem Arbeitnehmer, der infolge der Betriebsänderung arbeitslos wird, einen längeren Bezug des Arbeitslosengeldes.
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