Arbeitsrecht

Sozialplanleistungen: Zulässige Gestaltungsmöglichkeiten

RA MMag. Marco Riegler

Gerade bei Sozialplänen ist deren Geltungsbereich bzw die Abgrenzung der davon umfassten Arbeitnehmer(-gruppen) sowie die Festlegung von Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus dem Sozialplan ein wichtiges Thema. Im gegenständlichen Fall, in dem es nur um diese Fragen ging, hat der OGH in seiner Entscheidung vom 26. 11. 2012, 9 ObA 129/12d1 klargestellt, dass ein Sozialplan danach differenzieren darf, ob eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses "auf Initiative" des Dienstnehmers oder des Dienstgebers erfolgte. Die Vorinstanzen befassten sich außerdem damit, ob der Ausschluss von Arbeitnehmern aus dem Sozialplan, die das Regelpensionsalter erreicht haben, alters- oder geschlechtsdiskriminierend ist. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit beiden Rechtsfragen auseinander.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2013/223

17.04.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Marco Riegler

MMag. Marco Riegler ist Rechtsanwalt der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH in Graz und vertritt in erster Linie Dienstgeber zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Daneben bilden das Datenschutzrecht, das Gewerberecht, sowie das Insolvenzrecht einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Er ist außerdem als Fachvortragender sowie Autor diverser Publikationen und als Lektor an der FH Joanneum (Graz) tätig.

Publikationen:

Die korrekte Kündigung – Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Dienstgeber (2012), sowie mehrere Artikel in Fachzeitschriften.