Die nun im Parlament beschlossenen Novellen insb zum ASVG, APG und AlVG betreffen sozial- und sozialversicherungsrechtliche Inhalte, deren wesentlicher Grund vor allem in der Notwendigkeit budgetärer Einsparungen liegt. Ihr Inkrafttreten ist jeweils per 1. 1. 2026 vorgesehen.
Diese - an sich für derartige Materien ungewöhnlich lange - Legisvakanz bis 1. 1. 2026 ermöglicht es Betroffenen und Beratern, sich auf das Neue einzustellen und vernünftige Umsetzungsentscheidungen zu treffen, etwa eine mögliche Altersteilzeit schon ab Dezember 2025 statt per Jänner 2026 anzutreten. Sie erleichtert auch den zuständigen Institutionen die Umsetzung.
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