Editorial

Sozialrecht: Die Neuerungen per 1. 1. 2026

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Die nun im Parlament beschlossenen Novellen insb zum ASVG, APG und AlVG betreffen sozial- und sozialversicherungsrechtliche Inhalte, deren wesentlicher Grund vor allem in der Notwendigkeit budgetärer Einsparungen liegt. Ihr Inkrafttreten ist jeweils per 1. 1. 2026 vorgesehen.

Diese - an sich für derartige Materien ungewöhnlich lange - Legisvakanz bis 1. 1. 2026 ermöglicht es Betroffenen und Beratern, sich auf das Neue einzustellen und vernünftige Umsetzungsentscheidungen zu treffen, etwa eine mögliche Altersteilzeit schon ab Dezember 2025 statt per Jänner 2026 anzutreten. Sie erleichtert auch den zuständigen Institutionen die Umsetzung.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2025/392

13.08.2025
Heft 8/2025