Mit großer Ambition habe der Gesetzgeber zum Jahreswechsel Neuregelungen geschaffen, welche insb die Tätigkeit von Start-ups erleichtern und fördern sollen. Dabei liege der Fokus vorrangig auf der Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform - der FlexKapG - mit einem eigenen FlexKapGG sowie steuerrechtlichen Regelungen in einem eigenen Start-Up-Förderungsgesetz. Der Beitrag beschäftigt sich mit speziellen beitragsrechtlichen Fragen.
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