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Sozialversicherungs- und Abzugsteuerpflicht für freie Dienstverträge und „dienstnehmerähnliche“ Werkverträge

Mag. Dr. Karl E. Bruckner

Darstellung der aktuellen Rechtslage und kritische Anmerkungen aus der Sicht der Praxis

Mit 1. 7. 1996 ist die neue Sozialversicherungspflicht für freie Dienstverträge (§ 4 Abs 4 ASVG) und dienstnehmerähnliche Werkverträge (§ 4 Abs 5 ASVG) in Kraft getreten. Damit ist auch die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr einer 20%igen Abzugsteuer nach § 109a EStG verbunden. Die dazu bereits im Rahmen des Sparpakets (Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201) beschlossenen Bestimmungen des ASVG haben wegen ihrer Kompliziertheit und Unvollziehbarkeit sowie der zahlreichen ungelösten Zweifelsfragen massive Proteste von Experten (insbesondere auch der Wirtschaftstreuhänder) ausgelöst.2) Durch die am 10. 7. 1996 im Parlament im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1996 (SRÄG 1996, BGBl xxx) beschlossenen Änderungen (insb Änderungen im Rahmen der 53. ASVG-Novelle sowie Änderung des§ 109a EStG) 3) der erst kurz zuvor (mit 1. 7. 1996) in Kraft getretenen Bestimmungen wurden zwar einige Vereinfachungen und Klarstellungen erreicht, trotzdem bleiben aus heutiger Sicht nochzahlreiche Zweifelsfragen offen, die erst durch die Verwaltungspraxis, die Judikatur sowie durch weitere gesetzliche Änderungen gelöst werden können4). Die bereits seit längerer Zeit angekündigte gemeinsame Verordnung (bzw Erlassregelung) von Sozial- und Finanzministerium zu verschiedenen Zweifelsfragen liegt ebenfalls noch nicht vor.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1996, 365

01.08.1996
Heft 15-16/1996
Autor/in
Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.