Artikelrundschau / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Sozialversicherungsbeiträge sind keine Vorleistung bei der Energieabgabenvergütung

(Laudacher, SWK 17/2012, S. 816)

Seit der Einführung des EAVG war strittig, ob Dienstgeberbeiträge zu einer Leistungsbeziehung zwischen Dienstgeber und Sozialversicherung führen. Nur in diesem Fall läge eine Vorleistung vor, die den Nettoproduktionswert senke und damit die Energieabgabenvergütung erhöhe. Mit Erkenntnis vom 27. 4. 2012, 2008/17/0086, stellt der VwGH nunmehr fest, dass durch die Zahlung von Dienstgeberbeiträgen ein Leistungsaustausch im umsatzsteuerlichen Sinn nicht entsteht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/712

20.08.2012
Heft 15-16/2012
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.

Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.