Grundsätze und internationale Umsetzung (Teil 2)
In Teil 1 dieses Beitrages1 legte der Autor zunächst das System des Sozialversicherungsregresses in seinen Grundzügen dar, sowohl hinsichtlich übergegangener Schadenersatzansprüche des leistungsberechtigten Geschädigten (Legalzession nach § 332 ASVG) als auch in Bezug auf originäre Aufwandersatzansprüche des leistungspflichtigen Trägers nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ohne Beteiligung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung (§§ 334 f ASVG).
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