Instandsetzungsaufwendungen mindern gem § 30 Abs 4 EStG 1988 die Spekulationseinkünfte. Gilt das auch für Instandsetzungsaufwendungen, die vor Anschaffung angefallen sind? Und wenn ja, wie lange zurück sind Instandsetzungsaufwendungen zu berücksichtigen?
Ein Mieter tätigt im Jahr 01 Instandsetzungsaufwendungen auf das Mietobjekt in Höhe von 10. Im Jahr 05 schafft er das Mietobjekt um 100 an, im Jahr 12 verkauft er das Mietobjekt um 130.
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