Artikelrundschau / Juni 2021 / Einkommensteuer (allgemein)

Spekulationsfrist nach Einbringung von atypisch stillen Anteilen gegen Aktien (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 6/2021, S. 218)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Da für die Berechnung der Spekulationsfrist der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts bei Anschaffung und Veräußerung maßgeblich sei und eine bloße Kaufoption keinen Anschaffungs- bzw Veräußerungsvorgang bewirke, sei die Spekulationsfrist nicht schon mit Abschluss des Optionsvertrags, sondern erst mit der Ausübung der Option zu berechnen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/621

05.08.2021
Heft 15-16/2021