Die Beschränkung der Steuerbegünstigung für Spenden an inländische Forschungseinrichtungen wurde vom EuGH in der Entscheidung vom 16. 6. 2011, Rs C-10/10, als unionsrechtswidrig angesehen. Der folgende Beitrag skizziert die wesentlichen Entscheidungsgründe und geht kurz auf Ansätze zur Neugestaltung der Regelung ein.
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