(Peyerl, ÖStZ 2010/100, S. 56)
Das BMF wurde mit dem Big Brother Award 2009 "ausgezeichnet". Dieser Negativpreis wird an Personen, Institutionen und Behörden vergeben, die das Grundrecht auf Datenschutz gröblich missachten. Kritisiert wurde, dass für den Spendenabzug in § 18 Abs 1 Z 8 EStG die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer an den Spendenempfänger verlangt wird. Der Beitrag untersucht diesen Vorwurf am Maßstab des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts.
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