Gemeinschaftsrechtskonforme und sachgerechte Alternative zum vorliegenden Gesetzesentwurf
Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2011 sieht in der Regierungsvorlage eine Erstreckung des Kreises der begünstigten Spendenempfänger vor. Auch Zuwendungen an Tierheime unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig dem Spendenabzug. Der Gesetzgeber wertet den Tierschutz im Allgemeinen jedoch nicht als förderungswürdigen Zweck. Der Beitrag fordert eine Erstreckung des Spendenabzugs auf sämtliche inländische tierschützerische Aktivitäten. Eine solche Ausdehnung der Spendenbegünstigung lässt sich unionsrechtskonform umsetzen.
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