(Höcher/Komenda, ecolex 8/2012, S. 688)
Über das Bemühen zur Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats hinaus hat der Gesetzgeber im Zuge des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2012 umfangreiche Änderungen im Korruptionsstrafrecht vorgenommen. Der Beitrag widmet sich Spezialfragen der Vorteilsannahme bzw -zuwendung sowie der Revitalisierung der Strafbestimmungen gegen das Anfüttern von Amtsträgern.
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