(Lafite/Vondrak/Gruber, ecolex 1/2010, S. 82)
Am 9. 9. 2009 ist das ADG in Kraft getreten. In Fortsetzung ihrer Ausführungen in ecolex 7/2009, S. 573, "Quo vadis Bankgeheimnis?", zeigen die Autoren die wesentlichen weiteren Entwicklungen auf und geben einen Ausblick. Abschließend halten sie fest, dass das österr Bankgeheimnis einem Auskunftsersuchen einer ausl Finanzverwaltungsbehörde nicht mehr entgegensteht. Einem Großteil der internationalen Staatengemeinschaft gehe die derzeitige Regelung aber nicht weit genug. Fraglich bleibe daher, ob Ö sein Bankgeheimnis nicht in naher Zukunft noch weiter aufweichen muss.
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