Steuerrecht

Sportlerverordnung und WerbeeinkünfteBesteuerung mit 17 % gerechtfertigt?

Dr. Werner Doralt

Nach der Sportlerverordnung brauchen Sportler mit überwiegendem Einsatz im Ausland nur 33 % ihrer Sportler- und Werbeeinkünfte versteuern; dies sei eine zulässige Pauschalierung, heißt es, weil dafür eine Anrechnung der ausländischen Steuern unterbleibt. Für die Einnahmen des Sportlers aus der Werbung trifft diese Rechtfertigung jedoch nicht zu.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/149

15.03.2004
Heft 3/2004
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.