Steuerrecht

Stabilitätsabgabe: Die Kürzung der Bemessungsgrundlage um Liquiditätsreserven bei einem Zentralinstitut

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Liquiditätsreserven in Liquiditätsverbünden

§ 27a Bankwesengesetz (BWG) verpflichtet einem Zentralinstitut angeschlossene Banken zur Einzahlung einer Liquiditätsvorsorge. Einbezahlte Liquiditätsvorsorgen sind als Forderung gegen das Zentralinstitut auszuweisen. Nach § 2 Abs 2 Z 3a Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) ist die Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe bei den einem Zentralinstitut angeschlossenen Banken um die einbezahlte Liquiditätsvorsorge zu kürzen. Der Beitrag erläutert diese Kürzung im Sinn einer wortgetreuen systematisch und teleologisch konsistenten Auslegung.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/451

16.08.2023
Heft 8/2023
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.