Wirtschaftsrecht

Stadt Halle - Rechtsschutz gegen Direktvergabe und „Aus“ für private Beteiligungen

RAA Dr. Bernhard Rieder / RAA Mag. Franz Reinthaler

Die Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 in der Rs C-26/03 („Stadt Halle“) erweitert den Rechtsschutz bei der Direktvergabe und legt die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Quasi-In-House-Vergabe in Anlehnung an die Entscheidung in der Rs Teckal1) fest. Auch wenn die Entscheidung in der Rs Stadt Halle auf den ersten Blick überraschend erscheinen mag, stellt sie eine durchaus konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung des EuGH dar.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/246

15.04.2005
Heft 4/2005
Autor/in
Franz Reinthaler

Mag. Franz Reinthaler ist Rechtsanwaltsanwärter bei Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte und beschäftigt sich vor allem mit Fragen des Vergabe- und Umweltrechts. Er publiziert im Vergabe- und Gesellschaftsrecht.

Bernhard Rieder

RA Dr. Bernhard Rieder ist Partner bei DORDA Rechtsanwälte GmbH. Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, insb (grenzüberschreitende) Umgründungen & gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, sowie Transaktionen. Weiters Vortragender und Autor von Fachpublikationen.