Steuerrecht

Statt Erbschaftssteuer: „Stiftungssteuer“ und „Grundsteuer II“

o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Die derzeitige Erbschaftssteuer ist politisch nicht sanierbar und wäre daher abzuschaffen. Beizubehalten wäre allerdings die Besteuerung von Zuwendungen von Stiftungen in der bisherigen Form. Gleiches gilt für Grundvermögen, wobei sich dafür zwei Alternativen anbieten: Entweder man erweitert die Grunderwerbsteuer auf Schenkungen und Erbschaften von Grundstücken oder man hebt stattdessen eine zweite Grundsteuer ein. Die Umstellung wäre vermutlich weitgehend aufkommensneutral.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/559

15.09.2006
Heft 9/2006
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.