Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Status quo bei der Steuerschuld kraft Rechnungslegung und Rückzahlung überhöht entrichteter Umsatzsteuer (Schmoigl, taxlex 2024/40, S. 154)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Aufgrund der sog Steuerschuld kraft Rechnungslegung werde gem Art 203 RL 2006/112/EG (MwStSyst-RL) die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet, die diese Steuer in einer Rechnung ausweise. Diese Bestimmung bilde eine Ergänzung zu den allgemeinen Grundsätzen gem Art 193 ff MwStSyst-RL, wonach der Erbringer oder Empfänger einer steuerpflichtigen Leistung die Mehrwertsteuer schulde. Vereinfacht dargestellt werde somit ein in einer Rechnung ausgewiesener Mehrwertsteuerbetrag prinzipiell vom Rechnungsaussteller geschuldet. Der EuGH habe sich in der jüngeren Vergangenheit insb im Rahmen von zwei Entscheidungen mit Detailfragen zu dieser Steuerschuld kraft Rechnungslegung auseinandergesetzt. Darüber hinaus seien zwei weitere Entscheidungen zum Anspruch auf Rückzahlung einer der Höhe nach zu viel an das Finanzamt entrichteten Mehrwertsteuer ergangen. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Entscheidungen sowie die damit verbundenen Folgen für die Praxis.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/449

10.09.2024
Heft 17/2024