Gilt das Prinzip der Meistbegünstigung im Europäischen Steuerrecht, zwingt es EU-Quellenstaaten dazu, zwei beschränkt steuerpflichtige Ausländer, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, im Rahmen von DBA steuerlich gleich zu behandeln. Es ist aber fraglich, ob die Grundfreiheiten des EG-Vertrags dieses Prinzip umfassen. Der vorliegende Beitrag bietet vor dem Hintergrund der jüngsten Judikatur des EuGH einen Überblick über die europarechtliche Meistbegünstigung und deren Auswirkungen auf die Steuerpraxis.
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