(Severus, RWZ 2009/29, S. 94)
Die im Juni 2006 in Kraft getretene Gesellschaftsrechtrichtlinie sieht bei künftigen gesetzlichen Abschlussprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen die Anwendung internationaler Prüfungsstandards vor. Die anzuwendenden Prüfungsstandards wurden im Rahmen des Clarity Projects des IAASB überarbeitet und können nach Zustimmung des "Public Interest Oversight Board" zu noch nicht bestätigten sieben Standards von der Europäische Kommission in europäisches Recht übernommen werden.
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