Internationales Steuerrecht

Steht die Einhebung einer Quellensteuer für Dienstleistungen im Einklang mit Unionsrecht?

Dr. Adebiola Bayer, LL.M.

Der Schlussantrag der Generalanwältin Kokott zur Rs X

Das Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden zur Rechtssache , C-498/10, wirft erneut die Frage auf, ob die Einbehaltung einer Quellensteuer durch den Dienstleistungsempfänger unionsrechtlich zulässig ist, wenn der Erbringer der Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist. In ihrem Schlussantrag vom 21. Dezember 2011 kommt Generalanwältin Kokott zum Schluss, dass hierin zwar eine grundsätzlich verbotene Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs liege; allerdings sei diese Maßnahme - trotz Anwendbarkeit der Beitreibungsrichtlinie - gerechtfertigt und auch verhältnismäßig, um die Steuererhebung und -beitreibung beim ausländischen Dienstleister zu gewährleisten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/215

01.03.2012
Heft 5/2012
Autor/in
Adebiola Bayer

Dr. Adebiola Bayer ist Richterin am Bundesfinanzgericht. Davor war sie in der Abteilung für internationales Steuerrecht des BMF tätig.