Info aktuell / Gesetzgebung

Steuer- und Abgabenbefreiung von Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer in Test- und Impfstraßen

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die am 21. April im Nationalrat beschlossene Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes sieht im Zuge eines zuvor im Gesundheitsausschuss eingebrachten Abänderungsantrags eine Ausweitung und Verlängerung der Sonderregelung zu Aufwandsentschädigungen vor, wodurch Freiwillige in Test- und Impfstraßen rechtlich gleichgestellt werden. Damit wollen die Abgeordneten nicht zuletzt sicherstellen, dass genügend Personal für die Umsetzung der Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Teststraßen:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/328

04.05.2021
Heft 9/2021