Steuerrecht aktuell

Steuerbegünstigte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb

Mag. Andreas Gerhartl

Gem § 67 Abs 7 EStG sind Prämien, die Arbeitnehmern für Verbesserungsvorschläge im Betrieb ausbezahlt werden1), unter bestimmten Voraussetzungen im Ausmaß eines um 15 % erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge mit dem (begünstigten) Steuersatz des Abs 1 leg cit zu versteuern2). Aufbauend auf der Literatur und Judikatur werden die Voraussetzungen für die begünstigte Versteuerung im folgenden Beitrag dargestellt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/157

15.02.2008
Heft 4/2008
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.