Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Steuerentlastung an der Quelle und Ansässigkeitsbescheinigung. Zur Bedeutung der Formalvoraussetzungen in der DBA-Entlastungsverordnung (Kofler, SWK 13-14/2024, S. 630)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Ansässigkeitsbescheinigungen würden eine herausragende Rolle zum Nachweis der Abkommensberechtigung von beschränkt Steuerpflichtigen spielen, insb auch für die Steuerentlastung an der Quelle durch den Abzugsverpflichteten nach der DBA-Entlastungsverordnung. Das BFG habe unlängst in zwei Entscheidungen die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt, dass für die Entlastung an der Quelle die Ansässigkeitsbescheinigung nicht nur erforderlich sei, sondern grundsätzlich auch auf dem österr Vordruck (ZS-QU1 bzw ZS-QU2) erbracht werden müsse und nur dann als rechtzeitig gelte, wenn die Bestätigung innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Zeitpunkt der Abzugsverpflichtung erfolgt sei. Der Beitrag soll diese neue Judikatur knapp in das österr System der Entlastung an der Quelle einordnen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/427

10.09.2024
Heft 17/2024