(Kohler, SWK 17/2008, T 119)
Für Übertragungen von Mietobjekten ab dem 31. 7. 2008 entfällt zwar die Schenkungssteuer, dafür aber auch die Aufwertungsmöglichkeit auf die fiktiven AK, und der Rechtsnachfolger hat die AfA vom Vorgänger für die Restnutzungsdauer fortzusetzen. Dies könne zu einem enormen Steuernachteil führen; es sei daher zu überlegen, ob nicht eine Übertragung noch vor dem 31. 7. 2008 erfolgen sollte.
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