Die mit BGBl 2003 II 528 verordnete Zweitwohnsitzregelung ist nicht nur gesetz- und systemwidrig (Doralt, RdW 2004/34, 51 f; 2004/338, 374 f; Sutter, AnwBl 2004, 72 f), verfassungsrechtlich bedenklich (Doralt, EStG9, § 1 Tz 27/12) und darüber hinaus kommunalpolitisch heikel (Beiser, Steuern3, 37 f); sie entpuppt sich in gängigen Konstellationen auch als (vermeidbare) Steuerfalle.
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