(Wallner, UFS aktuell 2/2009, S. 36)
Fahrtkostenvergütungen für Familienheimfahrten können gem § 26 Z 4 EStG nur dann steuerfrei ausbezahlt werden, wenn sich der Dienstnehmer auf einer Dienstreise befindet. In der Praxis gibt es lt Wallner Fälle (zB mehrjährige steuerlich beachtliche doppelte Haushaltsführung), in denen zwar der Dienstnehmer die Familienheimfahrten auch ab dem siebten Monat als Werbungskosten geltend machen kann, dem Dienstgeber jedoch keine steuerliche Auszahlung mehr möglich ist, wie ein Blick in die Rz 714 der LStR bestätige.
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