Steuerrecht

Steuerfreie Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen ohne Betriebsveranstaltung?

MMag. Daniel Varro

Bei Betriebsveranstaltungen empfangene Sachzuwendungen sind grundsätzlich bis 186 € steuerfrei (§ 3 Abs 1 Z 14 EStG). Nach Meinung der Finanzverwaltung reicht für die Steuerfreiheit bereits die Übergabe der Geschenke (Sachzuwendungen) aus; ein Zusammenhang zwischen Betriebsveranstaltung und Sachzuwendungen sei nicht notwendig. Daher kommt bspw auch eine Autobahnvignette als steuerfreier Sachbezug in Betracht. Die Auffassung des BMF ist jedoch zweifach problematisch: Erstens bedarf es sehr wohl einer Betriebsveranstaltung. Zweitens besteht zwischen der Betriebsveranstaltung und der jeweiligen Sachzuwendung ein - zumindest loser - Zusammenhang.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/543

16.08.2010
Heft 8/2010
Autor/in
Daniel Varro

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.

Publikationen:

Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.