Steuerrecht

Steuerfreie Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen ohne Betriebsveranstaltung?

MMag. Daniel Varro

Bei Betriebsveranstaltungen empfangene Sachzuwendungen sind grundsätzlich bis 186 € steuerfrei (§ 3 Abs 1 Z 14 EStG). Nach Meinung der Finanzverwaltung reicht für die Steuerfreiheit bereits die Übergabe der Geschenke (Sachzuwendungen) aus; ein Zusammenhang zwischen Betriebsveranstaltung und Sachzuwendungen sei nicht notwendig. Daher kommt bspw auch eine Autobahnvignette als steuerfreier Sachbezug in Betracht. Die Auffassung des BMF ist jedoch zweifach problematisch: Erstens bedarf es sehr wohl einer Betriebsveranstaltung. Zweitens besteht zwischen der Betriebsveranstaltung und der jeweiligen Sachzuwendung ein - zumindest loser - Zusammenhang.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/543

16.08.2010
Heft 8/2010
Autor/in
Daniel Varro

Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und nachhaltige Steuerpolitik an der Universität für Weiterbildung Krems; vormals am Institut für Finanzrecht der Universität Wien sowie in führenden Anwaltskanzleien tätig; zuletzt im Bundesministerium für Finanzen mit den Schwerpunkten Legistik, Steuerrecht und Steuerpolitik. Er ist Lehrbeauftragter und Gastvortragender an in- und ausländischen Universitäten sowie Fachautor zahlreicher Werke.