Artikelrundschau / Abzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und Kommunalsteuer

Steuerfreie Überstundenzuschläge ab 1. 1. 2009

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner

(Gerhartl, SWK 2/2009, S 40)

Seit 1. 1. 2009 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 EUR monatlich, gem § 68 Abs 2 EStG steuerfrei. Der Autor stellt die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung kurz dar und geht danach auf einige ausgewählte Problemstellungen dazu ein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/314

16.03.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.