Das BFG habe sich mit der lohnsteuerlichen Behandlung des geldwerten Vorteils von Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen, welche im Konzernverbund stattgefunden hätten, auseinanderzusetzen gehabt. Die Bestimmung des § 3 Z 14 EStG 1988 sehe vor, dass der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (bis zu einer Höhe von 365 € jährlich und dabei empfangene Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 186 € jährlich) steuerfrei sei.
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