Artikelrundschau / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Steuerhinterzieher in Deutschland müssen mit schärferen Strafen rechnen

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner

(Götzenberger, SWI 8/2009, S. 403)

Der deutsche Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. 12. 2008, 1 StR 416/08, das Strafmaß für Steuerstraftaten verschärft. Das Urteil lässt ferner erkennen, dass Auslandsgeldanleger ganz schnell und unversehens in den Bereich der "besonders schweren Steuerhinterziehung" geraten können.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/928

01.10.2009
Heft 19/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.