(Götzenberger, SWI 8/2009, S. 403)
Der deutsche Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. 12. 2008, 1 StR 416/08, das Strafmaß für Steuerstraftaten verschärft. Das Urteil lässt ferner erkennen, dass Auslandsgeldanleger ganz schnell und unversehens in den Bereich der "besonders schweren Steuerhinterziehung" geraten können.
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