(Lehner, FJ 7-8/2009, S. 278)
Mit dem Steuerreformgesetz 2009 wurde in § 10 EStG ein Gewinnfreibetrag eingeführt, der ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 den durch das KMU-Förderungsgesetz 2006 in § 10 EStG eingeführten Freibetrag für investierte Gewinne und die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG (Budgetbegleitgesetz 2003) ersetzt. Wie bisher wird auch der Erwerb bestimmter Wertpapiere steuerlich begünstigt. Im Beitrag werden die gesetzlichen Änderungen in § 10 EStG und die Voraussetzungen der begünstigten Wertpapiere dargestellt.
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