(Bergmann/Bieber, taxlex 10/2013, S. 348)
In der Praxis komme es immer häufiger vor, dass diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger durch spezialisierte Poolunternehmen an Krankenanstalten oder andere Einrichtungen überlassen bzw vermittelt werden. Bei derartigen Gestaltungen stelle sich die Frage, ob das Pflegepersonal in einem Dienstverhältnis zum Poolunternehmen steht und daher von einer Arbeitskräfteüberlassung auszugehen ist oder ob eine bloße Vermittlung von (aus Perspektive des Poolunternehmens) selbständigem Pflegepersonal vorliegt.
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