Artikelrundschau / Einkommensteuer (allgemein)

Steuerliche Abgrenzung von Arbeitskräfteüberlassung und Arbeitsvermittlung am Beispiel von "Poolschwestern/-pflegern" (Teil I)

(Bergmann/Bieber, taxlex 10/2013, S. 348)

In der Praxis komme es immer häufiger vor, dass diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger durch spezialisierte Poolunternehmen an Krankenanstalten oder andere Einrichtungen überlassen bzw vermittelt werden. Bei derartigen Gestaltungen stelle sich die Frage, ob das Pflegepersonal in einem Dienstverhältnis zum Poolunternehmen steht und daher von einer Arbeitskräfteüberlassung auszugehen ist oder ob eine bloße Vermittlung von (aus Perspektive des Poolunternehmens) selbständigem Pflegepersonal vorliegt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/1040

20.12.2013
Heft 24/2013
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.

Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.