Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 (BBG 2011) hat der Gesetzgeber mit der Erhöhung der Zwischensteuer von 12,5 % auf 25 % und der neuen Besteuerung von Gewinnen (Überschüssen) aus der Veräußerung von Liegenschaften in bestimmten Fällen auch außerhalb der Spekulationsfrist mit Wirkung ab 2011 die insgesamt 14. Verschärfung der Stiftungsbesteuerung1 seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1993 vorgenommen. Insgesamt gesehen ist damit das Gesamtbesteuerungskonzept der Privatstiftung - einerseits Stiftungseingangsbesteuerung sowie Mausefalleneffekt, andererseits steuergünstige Thesaurierung von Kapitalerträgen in der Stiftung - mE aus dem Lot geraten und sollte überdacht werden. Soll die Privatstiftung nicht zu einem Auslaufmodell werden, besteht mE Handlungsbedarf einerseits in Richtung Abschaffung der Stiftungseingangssteuer und sollten andererseits auch aus Gründen der Fairness des Steuergesetzgebers die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Auflösung von Stiftungen sachgerechter geregelt werden.
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