Der Buchwert des Mitunternehmeranteils entspricht dem anteiligen in der Mitunternehmerschaft ausgewiesenen Eigenkapital, das sich ggf aus fixem und variablem Kapitalanteil zusammensetzt, dem Sonderbetriebsvermögen sowie dem Ergänzungskapital.1 Die stillen Reserven des Mitunternehmeranteils ermitteln sich aus dem anteiligen Verkehrswert aller Wirtschaftsgüter einschließlich eines Firmenwerts der Mitunternehmerschaft abzüglich des Buchwerts des Mitunternehmeranteils. Die Veräußerung des Mitunternehmeranteiles führt beim Veräußerer regelmäßig zur schlagartigen (steuerwirksamen) Aufdeckung stiller Reserven, die über viele Jahre hinweg angewachsen sind. Bei natürlichen Personen käme es ohne Sonderbestimmungen aufgrund der progressiven Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs zu einer überdurchschnittlich hohen Steuerlast im Vergleich zur sukzessiven Aufdeckung der stillen Reserven über mehrere Wirtschaftsjahre. Im EStG sind daher mehrere alternative Begünstigungen für Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen verankert. Dazu zählen insb2
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