Ausschüttungen einer Jagdgenossenschaft führen zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen, abhängig davon, ob diese zB durch eine GmbH, eine Agrargemeinschaft, durch eine natürliche Person im Privatvermögen oder durch eine natürliche Person im Betriebsvermögen (zB Land- und Forstwirtschaft) bezogen werden.
Eine Jagdgenossenschaft (Körperschaft öffentlichen Rechts) schüttet jährlich an ihre Mitglieder Geldbeträge aus. Ein Mitglied der Jagdgenossenschaft ist eine Agrargemeinschaft (ebenfalls eine Körperschaft öffentlichen Rechts).
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